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Gleichberechtigung

So manch Bewerber sieht sich dem Wohlwollen eines Arbeitgebers in einem Vorstellungsgespräch bzw. während dem ganzen Bewerbungsprozess regelrecht ausgeliefert. Kommt man als Bewerber an, wird man eingestellt, gefällt man? Das sind die Fragen mit denen sich Bewerber plagen. An diesem Blickwinkel möchten wir rütteln, denn Sie sind als Bewerber dem Arbeitgeber ebenbürtig, Ihre Beziehung ist grundsätzlich gleichberechtigt.

Der Arbeitgeber sucht, Sie auch

Irgendwann hat sich unsere Betrachtungsweise eines Bewerbungsprozesses verschoben, und bei vielen entstand der Eindruck, der Arbeitgeber ist derjenige, der über Gedeih und Verderb entscheidet.

Der Arbeitgeber hat die Macht einen Job zu vergeben oder einem Bewerber abzusagen. Jeder Bewerber möchte eine Absage vermeiden, jeder wünscht sich als qualifizierter Bewerber wahrgenommen zu werden und ein gutes Angebot nach einem Bewerbungsgespräch zu erhalten.

Und so gehen viele zu einem Bewerbungsgespräch wie zu einem Test, bei dem der Unternehmer  entscheidet, ob man besteht oder verliert.

Doch entspricht dieses Bild nicht den Tatsachen. Denn in Wirklichkeit sucht ein Arbeitgeber eine Arbeitskraft und Sie als Bewerber suchen einen Job. Sie sind als Bewerber kein Bittsteller, sondern haben wertvolle Ressourcen anzubieten, an  denen der Arbeitgeber ebenso interessiert ist, wie Sie an einem Arbeitsvertrag.

Sie brauchen den Job?

Auch wenn Sie auf den Job angewiesen sind, unbedingt diesen einen Job haben möchten, Sie sich gerade um Ihre absolute Traumstelle bewerben, sind das alles keine Kriterien aufgrund deren der Arbeitgeber Ihnen den Zuschlag geben wird.

Ein Arbeitgeber wird Ihnen den Job nur dann geben, wenn Sie ihn davon überzeugen, dass das was Sie können, Ihre Fähigkeiten, Erfahrungen und Fertigkeiten exakt auf die Stelle passen, die er zu vergeben hat.

Somit raten wir Ihnen sich vor jedem Bewerbungsgespräch ins Gedächtnis zu rufen, dass Sie ebenso viel anzubieten haben, wie der Arbeitgeber, nur eben spiegelverkehrt. Verinnerlichen Sie sich vor jedem Gespräch Ihre besonderen Kenntnisse und Erfahrungen, an denen der Arbeitgeber aufgrund der zu vergebenen Stelle interessiert sein wird, und erzählen Sie ihm vor allem davon.

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