Personalvermittlung EinführungDie Personalvermittlung hat in Deutschland Fuß gefasst. Seit 2002 ist es bis auf einige wenige Bestimmungen generell jedem möglich Personalvermittler zu werden und Ansprüche auf den Vermittlungsgutschein zu erheben. Die letzten Jahre wurden über 700 000 Vermittlungsgutscheine ausgegeben. Allerdings muss bei dieser Zahl bedacht werden, dass ein Vermittlungsgutschein immer nur für drei Monate ausgestellt wird und somit ein Arbeitsloser sich bis zu 4 mal im Jahr einen Vermittlungsgutschein ausstellen lassen kann. Eingelöst wurden über die letzten Jahre jährlich ca. 50 000 Vermittlungsgutscheine, was einem ungefähren Betrag von 10 000 000 Euro entspricht. Dieser Betrag und die inzwischen recht überschaubaren Wege Personalvermittler zu werden, hatte auch einige schwarze Schafe auf den Plan gerufen. So waren im Jahre 2003 ein Drittel der Fälle, die der Bundesrechnungshof geprüft hatte, Fälle von Missbrauch oder Mitnahmeffekten bei der Einlösung der Vermittlungsgutscheine. Die Gesetzgebung hat darauf mit neuen Regelungen reagiert und die Zahlen des Missbrauchs mit den Vermittlungsgutscheinen gehen seitdem kontinuierlich zurück. Zur Personalvermittlung führen unterschiedliche Wege. So kann es sich um eine private Personalvermittlung handeln, die ausschließlich Personalvermittlung betreibt oder ein Personalvermittler ist innerhalb eines Zeitarbeitsunternehmens für Sie tätig.
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